In Deutschland werden täglich ca. 1.000 Fahrräder gestohlen – Experten vermuten jedoch, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt. Diebstahl stellt somit eine latente Gefahr für jeden Fahrradbesitzer dar. Jedoch können sich Radler einerseits durch geeignete Maßnahmen schützen und anderseits auch für den schlimmsten Fall mit einer Versicherung vorsorgen.
Um sein Fahrrad effizient vor Diebstahl zu schützen, sollte man sein Fahrrad ausreichend sichern. Dies beginnt natürlich damit, sein Rad nicht nur ab- sondern vielmehr an etwas Massives anzuschließen und zusätzlich kodieren zu lassen (eine Art Fahrgestellnummer für Fahrräder). Auch die Wahl des Abstellortes und des verwendeten Schlosses spielt eine wichtige Rolle: Der ADFC empfiehlt die Verwendung von Bügelschlössern (ADFC-Übersicht zu Fahrradschlössern), einen öffentlichen Ort oder gesicherten bzw. abgeschlossen Raum.
Das Abstellen des eigenen Fahrrads in einer abschließbaren Fahrradgarage oder einem entsprechenden Fahrradraum ist also in jedem Fall die beste Wahl: Durch das zusätzliche Schloss zur Garage oder zum Raum, schafft man eine zusätzliche Hürde, die sich nicht mit einem handlichen Bolzenschneider überwinden lässt. Doch eine Fahrradgarage bietet noch etwas sehr Wichtiges: Sichtschutz. Was man nicht sieht, weckt kein Interesse. Deshalb sollten Fahrradgaragen in jedem Fall blickdicht sein und Sichtschutz bieten. Im Idealfall ist die Garage optisch an die umgebende Bebauung angepasst und vermittelt dem Dieb nicht den Eindruck einer Fahrradgarage. Doch auch beim Abstellen in gesicherten Räumen und Fahrradgaragen gilt: Anschließen nicht vergessen!
Sollte es trotz korrekter Sicherung doch zum Diebstahl des Fahrrads kommen, ist man, sofern keine explizite Fahrradversicherung abgeschlossen wurde, auf die eigene Hausratversicherung angewiesen. Damit diese den Schaden erstattet, muss der Diebstahl zuerst polizeilich gemeldet werden. Erst mit einem entsprechenden Aktenzeichen der Polizei wird der Vorgang dann bei der Versicherung bearbeitet.
Generell sind Fahrräder durchaus in den meisten Hausratversicherungen mit versichert. Jedoch bestehen häufig wichtige Einschränkungen im Versicherungsschutz. So zählt der Hausratsschutz generell nur, wenn das Fahrrad im eigenen Haus oder Grundstück gestohlen wurde. Oft gibt es Zusatzklauseln bzw. auch sog. Nachtklauseln, die den Versicherungsfall weiter einschränken. So zahlt die Versicherung im Regelfall nämlich nur dann, wenn das Fahrrad aus der Wohnung, dem abgeschlossenen Keller bzw. Fahrradraum oder der abgeschlossenen Garage entwendet wurde. Ein Abstellen im Hausflur, selbst wenn das Rad abgeschlossen ist, wird häufig nicht durch die Versicherung abgedeckt.
Anschließen (nicht nur abschließen)
Das Anschließen von Rahmen und Vorder- sowie Hinterrad an festen Gegenständen verhindert, dass das abgeschlossene Fahrrad einfach weggetragen werden kann.
Abschließbare Räume
Abgeschlossene Räume erschweren den Diebstahl, da zuerst richtige Sicherheitsschlösser aufgebrochen werden müssen. Die Ausrüstung eines Gelegeheitsdiebes reicht dafür zumeist nicht aus.
Öffentlichkeit
Je öffentlicher der Abstellplatz ist, desto geringer das Diebstahlrisiko – denn auch Diebe wissen um den Vorteil unbeobachteter Plätze.
Kodieren und Einzigartigkeit
Individualisierte Fahrräder sind schwerer weiter zu verkaufen und dadurch auch unattraktiver für Diebe. Deshalb sollte ein Fahrrad kodiert werden (personalisierte Fahrgestellnummer).
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